· Vertreter aus der behördlichen und betrieblichen Leitungsebene, die einen Überblick über das Datenschutzrecht und dessen Konsequenzen und Auswirkungen in ihren Verantwortungsbereich gewinnen wollen
· Vorsitzende und Angehörige von Betriebs- und Personalräten sowie Vertreter von Gewerkschaften
· Schulung neubestellter Datenschutzbeauftragter zum Erwerb der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde.
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· Systemadministratoren, die den Datenschutz
technisch umsetzen und realisieren
· Anwender mit keinen oder wenigen Grundkenntnissen in Datenschutz und Datensicherheit, die in Behörden-/Firmennetzen (Internet/Intranet/Extranet) personenbezogene, besonders aber sensible Daten ("besondere Arten") i.S. des BDSG verarbeiten und nutzen.
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